Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen

1. Allgemeines

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Maßgebend für unsere Bestellungen sind unsere Geschäftsbedingungen. Jeglichen Bestätigungen des Auftragnehmers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Versand

Versandvorschriften, insbesondere Versandanschriften, sind genauestens einzuhalten. Die Durchführung (Anlieferung und Versand) hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abzustimmen. Lieferscheine, Versandanzeigen oder sonstige Frachtpapiere sind an den Auftraggeber, die Versandanschrift sowie an evtl. weitere angegebene Empfängeranschriften zu senden und der Sendung beizufügen.

3. Rechnungslegung und Zahlung

Soweit nichts anderes geregelt ist, wird die Rechnung einschließlich notwendiger Prüfungsunterlagen innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Leistung an die in der Bestellung angegebene Rechnungsanschrift gesendet. Soweit keine abweichende vertragliche Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Zahlung bei mangelfreier Lieferung 30 Tage nach Rechnungseingang. Die Zahlungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer Berichtigung, falls sich nachträglich Beanstandungen ergeben.

4. Forderungsabtretung

Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderung gegen den Auftraggeber an Dritte abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. 

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über mit dem Eintreffen der Ware an der von dem Auftraggeber benannten Empfangsstelle. Bei Selbstabholung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung die Ladestelle oder das Lager des Auftragsnehmers verlässt.

6. Gewährleistung

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche stehen dem Auftraggeber ungekürzt zu. Der Auftragnehmer haftet für die Mängelfreiheit der Ware mit einer Verjährungsfrist von 24 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware.
Alle während der Verjährungsfrist auftretenden Fehler oder Mängel sind nach Wahl des Auftraggebers durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten zu beseitigen oder durch Neulieferung vertragsgemäß zu erfüllen.

Kommt der Auftragnehmer einer Mängelrüge des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, ohne Setzung einer weiteren Nachfrist die Beseitigung des Mangels selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen und die entstehenden Kosten bei dem Auftragnehmer geltend zu machen.

In den Fällen, in denen die Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Auftraggeber das Recht auf Rücktritt oder Minderung zu. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung, in der Bearbeitungsschäden eingeschlossen sind, abzuschließen und diese dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für jede Pflichtverletzung und den daraus entstehenden Schaden, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Er ist darüber hinaus verpflichtet, den Auftraggeber von allen Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen, die Dritte gegenüber dem Auftraggeber geltend machen, weil die von dem Auftragnehmer gelieferte Ware mangelhaft war.

8. Kündigung

Der Auftraggeber ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 14 Kalendertagen (Sondervereinbarungen möglich) ab Bestellung die Bestellung für eine von ihm bestimmte Zeit ganz bzw. teilweise zu stornieren. Im Falle einer Stornierung kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die ihn bis zur Bekanntgabe der Stornierung angefallenen, nachzuweisenden Kosten in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Anspruch besteht nicht.
Kündigt der Auftraggeber aus einem wichtigen Grund, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so erhält dieser nur den Teil der Vergütung, der dem Anteil der bisher erbrachten und für den Auftraggeber verwendbaren Teil der Leistung, gemessen an der Gesamtleistung, entspricht. Ein weitergehender Vergütungsanspruch des Auftragnehmers besteht nicht. Der Auftragnehmer haftet auf Ersatz des dem Auftraggeber durch die Kündigung entstehenden Schadens einschließlich möglicher Folgeschäden.

Der Auftraggeber kann ohne Einhaltung von Fristen außerordentlich kündigen, soweit der Auftragnehmer seine Lieferung einstellt oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird.

9. Datenschutz

Der Auftragnehmer ist damit einverstanden, dass der Auftraggeber bzw. die von dem Auftraggeber beauftragten Stellen, die Daten der Geschäftsbeziehung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes elektronisch speichern bzw. verarbeiten und nutzen darf.

10. Werbung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Informationen über die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, soweit der Auftraggeber vorab schriftlich zugestimmt hat.

11. Werte und Leitsätze ( Compliance und Corporate Social Responsibility )

Die LSR hält alle gesetzlichen Bestimmungen ein.
Die LSR besitzt interne Verhaltensrichtlinien, deren Einhaltung konsequent und fortwährend überwacht wird.
Die LSR bekennt sich zu seiner sozialen Verantwortung für die Gesellschaft und unterstützt den Umweltschutz.
Die LSR schätzt Ihre Geschäftspartner und ist bemüht, mit allen Partnern fair und rechtskonform umzugehen, um eine nachhaltige Partnerschaft zu gewähren.
Schmiergelder, Absprachen oder ähnliche nicht gesetzliche Maßnahmen sind kein Mittel für die LSR, um Aufträge zu generieren.
Die LSR bekennt sich im Wettbewerb zu einem fairen und rechtstreuen Verhalten. Dazu gehört auch die Ächtung von Kinderarbeit. Insoweit wird die LSR keine Produkte erwerben, bei denen Kinder zur Arbeit herangezogen werden.
Die LSR achtet die persönliche Würde jedes einzelnen Menschen und unterstützt die Einhaltung anerkannter Menschenrechte. Die LSR wird jeder Form von Diskriminierung entgegentreten.

12. Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist für beide Vertragspartner Mönchengladbach. Dasselbe gilt, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Sollten Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftragnehmer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: März 2017

 

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